Hygiene- und Kennzeichnungsleitfaden
für Unverpacktläden
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In allen Bereichen, in denen gewerblich mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen bestimmte Standards hinsichtlich Hygiene, Schädlingsmanagement und Kennzeichnung eingehalten werden. Dies gilt auch für Läden, in denen überwiegend Lebensmittel und andere Produkte ohne Verpackung angeboten werden – sogenannte Unverpacktläden. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Der verpackungsfreie Supermarkt – über die Chancen und Grenzen des Precycling im Lebensmitteleinzelhandel”* fand eine systematische Auseinandersetzung mit dem Thema Hygiene und Kennzeichnung statt. Zentral hierfür waren Recherchen und Interviews mit Expert*innen zum Thema Hygiene und Kennzeichnung im Lebensmitteleinzelhandel sowie die Bachelorarbeit „Rechtliche Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Kennzeichnung unverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen durch unverpackt-Läden und Möglichkeiten zu deren konkreter Umsetzung in der Praxis” von Jan Albus, die an der HNEE entstanden ist und durch das Team betreut wurde. Auf dieser Seite werden die gesammelten Ergebnisse praxisnah aufbereitet und gesetzliche Vorschriften und Möglichkeiten zu deren Umsetzung vorgestellt. Sie soll eine Orientierung bieten für Ladner*innen und Mitarbeiter*innen von Unverpacktläden und darüber informieren, welche gesetzlichen Vorgaben es bezüglich Hygiene und Kennzeichnung gibt, welche Maßnahmen möglicherweise empfehlenswert sind und worauf allgemein zu achten ist, wenn Lebensmittel –lose und zum Selbstabfüllen verkauft werden.
Was so einfach scheint – das Weglassen von Verpackungen – ist in der Realität sehr voraussetzungsreich. Das zeigt die Praxis der mittlerweile vielerorts existierenden Unverpacktläden. Eine der Herausforderungen liegt in der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Bisher gab es keinen Leitfaden, der den Ladnerinnen und Ladnern praxistaugliche Hinweise zur Umsetzung gibt. Jeder Ladner und jede Ladnerin muss sich bislang individuell mit der komplizierten Materie auseinandersetzen – das ist aufwändig und kostet Zeit. Als Lebensmittelhändler und –händlerinnen sind sie jedoch vollumfänglich für die Sicherheit der Lebensmittel, die sie verkaufen, verantwortlich – es ist also wichtig, sich möglichst umfassend mit den geltenden rechtlichen Regelungen auseinanderzusetzen und im eigenen Laden Wege zur Umsetzung der Regelungen zu entwickeln.
Die Inhalte auf dieser Seite geben den Stand im Januar 2019 zum Ende des Projekts wieder. Aktuellere Entwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Die Seite erhebt außerdem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das „unverpackt“-Projekt übernimmt keine Haftung und keine Gewähr für die Inhalte. Während unserer Zusammenarbeit mit den Unverpacktläden wurde immer wieder deutlich, dass es regionale Unterschiede bei der Auslegung gesetzlicher Vorgaben gibt. Es ist darum in jedem Fall dringend zu empfehlen, in engem Austausch mit den Kontrollbehörden vor Ort zu stehen – möglichst mit Beginn der Planung des Geschäftes. Die räumlichen Gegebenheiten spielen eine große Rolle bei der Umsetzung der Regelungen und sollten deshalb bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie berücksichtigt werden. Die Hinweise auf dieser Seite können dabei helfen, Knowhow zum Thema aufzubauen und sich darüber hinaus mit anderen Läden auszutauschen.
Die Praxis hat gezeigt, dass es aus Gründen des Selbstschutzes und der Risikoprävention sinnvoll ist, sich intensiv mit dem Thema Hygiene und Kennzeichnung zu befassen. Wir freuen uns, wenn dies eine Hilfe für die Läden ist. Viel Spaß beim Stöbern!
* Ein FuE-Vorhaben aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft im Bereich „Ökonomie/Sozialwissenschaften der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; (Förderkennzeichen 14NA025); Projektlaufzeit: 1. Mai 2016 bis 31.12.2019; angesiedelt an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz